Bochum, Deutschland
Bessemerstraße 30,
44793 Bochum
+49 162 425 2642
info@bimschmiede.de
Rechtliches
Für die Nutzung der BIMschmiede Tools und die KI-Abos von RevWizard und RevCoach. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB; KI-Abos gibt es nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
für die Nutzung der BIMschmiede Tools (Beta-Version)
BITTE LESEN SIE DIESE BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH. DURCH DIE INSTALLATION, DAS KOPIEREN ODER DIE SONSTIGE NUTZUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG BINDEND EINVERSTANDEN. WENN SIE DIESEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, INSTALLIEREN ODER NUTZEN SIE DIE SOFTWARE NICHT.
(1) Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der “BIMschmiede Tools” (nachfolgend “Software” oder “Plugin”), bereitgestellt durch die BIMschmiede GmbH (nachfolgend “Lizenzgeber”).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Eine Nutzung durch Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Lizenzgeber ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(1) Der Nutzer erkennt ausdrücklich an, dass es sich bei der überlassenen Software um eine Vorabversion (Beta-Version) handelt. Diese Version dient Testzwecken und ist möglicherweise nicht frei von Fehlern, Bugs oder funktionalen Einschränkungen.
(2) Die Software wird im Zustand “wie besehen” (“as is”) und “wie verfügbar” (“as available”) bereitgestellt. Der Lizenzgeber übernimmt keine Garantie für die ununterbrochene oder fehlerfreie Funktionstüchtigkeit.
(3) Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, die Beta-Version zur Marktreife zu entwickeln, Updates, Patches oder technischen Support (Service Level Agreements) bereitzustellen.
(1) Die Software ist als Erweiterung (Add-in / Plugin) für die Drittsoftware “Autodesk Revit” konzipiert. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, eine gültige und ordnungsgemäß lizenzierte Version von Autodesk Revit sowie eine kompatible Hardware- und Betriebssystemumgebung vorzuhalten.
(2) Der Lizenzgeber hat keinen Einfluss auf die Entwicklung, API-Änderungen (Application Programming Interface) oder Updates von Autodesk Revit. Es wird keine Haftung dafür übernommen, wenn die Software aufgrund von Updates oder Änderungen seitens Autodesk oder anderer Drittanbieter nicht mehr oder nur noch eingeschränkt funktioniert.
(1) Die Software, einschließlich aller Codes, Algorithmen, Struktur, Organisation, Benutzeroberflächen und Dokumentationen, stellt wertvolles geistiges Eigentum und Betriebsgeheimnisse des Lizenzgebers dar und ist durch das Urheberrecht und internationale Abkommen geschützt.
(2) Der Lizenzgeber räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und jederzeit widerrufliches Recht ein, die Software für interne Geschäftszwecke zu installieren und zu nutzen.
(3) Es ist dem Nutzer ausdrücklich untersagt:
a) die Software oder Teile davon zu vervielfältigen (ausgenommen zu Sicherungszwecken), zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder anderweitig kommerziell an Dritte weiterzugeben.
b) die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, Reverse Engineering zu betreiben oder in sonstiger Weise zu versuchen, den Quellcode, die zugrunde liegenden Ideen oder Algorithmen der Software zu entschlüsseln.
c) abgeleitete Werke (Derivative Works) auf Basis der Software zu erstellen.
d) Schutzrechtsvermerke, Copyright-Hinweise oder Markenlogos aus der Software zu entfernen, zu verdecken oder zu verändern.
(1) Da es sich um eine Beta-Version handelt, die tief in die Datenstruktur von BIM-Modellen eingreift, obliegt dem Nutzer eine besondere Sorgfaltspflicht.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, vor jeder Nutzung der Software vollständige und funktionstüchtige Sicherungskopien (Backups) seiner Revit-Modelle, Projekte und Systeme zu erstellen.
(3) Der Lizenzgeber haftet in keinem Fall für den Verlust von Daten oder Modellen, wenn dieser durch die Einhaltung der ordnungsgemäßen Datensicherungspflicht seitens des Nutzers hätte vermieden werden können.
(1) Jegliche Mängelgewährleistungsansprüche für die Beta-Software sind, soweit gesetzlich zulässig, vollständig ausgeschlossen.
(2) Der Lizenzgeber sichert weder bestimmte Eigenschaften zu, noch garantiert er, dass die Software den spezifischen Anforderungen des Nutzers entspricht oder mit anderen, vom Nutzer ausgewählten Programmen zusammenarbeitet.
(1) Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Lizenzgebers beruhen.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung des Lizenzgebers, insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von geschäftlichen Informationen oder andere finanzielle Verluste, die aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Software resultieren, ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
(1) Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Software zur Überprüfung der Lizenz, zur Fehleranalyse und zur Verbesserung des Produkts technische Daten (z.B. Geräte-Kennung, Revit- und Plugin-Version, Fehlerprotokolle, Nutzungshäufigkeit) an die Server des Lizenzgebers übermitteln kann. Ist der Nutzer mit einem Konto angemeldet, werden diese Daten seinem Konto zugeordnet.
(2) Projektspezifische BIM-Modelldaten des Nutzers werden nur übermittelt, wenn der Nutzer dies ausdrücklich veranlasst, etwa durch eine Anfrage an eine KI-Funktion. Welche personenbezogenen Daten der Lizenzgeber verarbeitet, zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage, steht in seiner Datenschutzerklärung (https://bimschmiede.de/datenschutzerklaerung/).
(1) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und gilt, solange der Nutzer die Software verwendet.
(2) Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese Vereinbarung und die eingeräumten Nutzungsrechte jederzeit und ohne Angabe von Gründen (insbesondere bei Einstellung der Beta-Phase) mit sofortiger Wirkung zu widerrufen.
(3) Bei Beendigung der Vereinbarung ist der Nutzer verpflichtet, jegliche Nutzung der Software unverzüglich einzustellen und alle Kopien der Software von seinen Systemen dauerhaft zu löschen oder zu deinstallieren.
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz der BIMschmiede GmbH, sofern der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt (Salvatorische Klausel). An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
RevWizard und RevCoach · Stufen Frei, Standard und Pro
Anhang „KI-Abo“ zur Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der BIMschmiede Tools – KI-Funktionen von RevWizard und RevCoach (Beta-Version)
Diese Zusatzbedingungen ergänzen die EULA/AGB der BIMschmiede GmbH (nachfolgend „AGB“). Die Begriffe „Lizenzgeber“, „Nutzer“ und „Software“ haben dieselbe Bedeutung wie in den AGB. Die Paragrafen dieses Anhangs tragen ein „K“ (§ K1 bis § K15); „§ 7 AGB“ bezeichnet einen Paragrafen der AGB.
(1) Diese Zusatzbedingungen regeln das entgeltliche Abonnement der KI-Funktionen der Software RevWizard und RevCoach (nachfolgend „KI-Abo“). Die Software selbst bleibt nach den AGB kostenlos nutzbar. KI-Funktionen gibt es nur im KI-Abo.
(2) Ein KI-Abo gilt für RevWizard und RevCoach gemeinsam. Es ist an das BIMschmiede-Konto des Nutzers (nachfolgend „Konto“) gebunden und nicht übertragbar.
(3) Die AGB sind auf die kostenlose Nutzung der Software zugeschnitten. Für das KI-Abo gelten sie mit folgenden Maßgaben: An die Stelle von § 4 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 AGB (Widerruf) tritt § K7, an die Stelle von § 5 Abs. 3, § 6 und § 7 AGB (Datenverlust, Gewährleistung, Haftung) tritt § K12, und an die Stelle von § 10 Abs. 1 AGB (Schriftform) tritt § K15 Abs. 1. § 8 AGB (Datenschutz) gilt ergänzt durch § K13. Im Übrigen gelten die AGB; weichen sie von diesen Zusatzbedingungen ab, gehen die Zusatzbedingungen vor.
(4) Das KI-Abo richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (§ 1 Abs. 2 AGB) mit Sitz in Deutschland. Der Nutzer bestätigt bei der Bestellung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und seinen Sitz in Deutschland hat. Der Lizenzgeber kann dafür einen Nachweis verlangen, etwa die USt-IdNr. oder einen Gewerbenachweis, und Bestellungen ablehnen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Stellt sich das erst nach Vertragsschluss heraus, kann er das KI-Abo außerordentlich kündigen; bereits gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstattet er anteilig.
(1) Die Darstellung der Stufen auf der Website und in der Software ist kein verbindliches Angebot.
(2) Voraussetzung für eine Bestellung ist ein Konto. Bestellt wird auf der Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters (§ K6 Abs. 2): Der Nutzer wählt die Stufe, gibt Rechnungsanschrift, gegebenenfalls seine USt-IdNr. und eine Zahlungsart an und akzeptiert die AGB mit diesen Zusatzbedingungen. Mit dem Klick auf die Schaltfläche, mit der er die Bestellung abschließt, gibt er ein verbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Lizenzgeber das KI-Abo im Konto freischaltet oder die Bestellung per E-Mail bestätigt – je nachdem, was zuerst geschieht.
(4) Der Nutzer kann die Bedingungen bei der Bestellung abrufen und speichern. Vertragssprache ist Deutsch. Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB sind abbedungen, soweit das zwischen Unternehmern zulässig ist.
(5) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, weil sich das Angebot nur an Unternehmer richtet.
(6) Der Nutzer hält seine Angaben aktuell, insbesondere Firma, Sitz, Rechnungsanschrift, USt-IdNr. und E-Mail-Adresse.
(1) Es gibt folgende Stufen:
| Stufe | Preis je Monat | KI-Funktionen |
|---|---|---|
| Frei | 0 € | keine (kein KI-Abo) |
| Standard | 24,90 € netto | KI-Kontingent „Standard“ |
| Pro | 49,90 € netto | doppelt so großes KI-Kontingent wie Standard |
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die bei der Bestellung angezeigten Preise.
(2) Im KI-Abo kann der Nutzer die KI-Funktionen von RevWizard und RevCoach im Rahmen seines KI-Kontingents nutzen. Den aktuellen Funktionsumfang beschreiben die Software und die Preisseite https://bimschmiede.de/bim-tools/ki-abos/.
(3) Der Lizenzgeber erbringt die KI-Funktionen über einen eigenen Server. Dieser prüft Konto, Abo und Kontingent und leitet die Anfragen an einen KI-Dienstleister mit Sitz in den USA weiter. Der Lizenzgeber darf den KI-Dienstleister und die eingesetzten KI-Modelle wechseln, wenn die Leistung im Wesentlichen gleichwertig bleibt.
(4) Der Lizenzgeber darf angemessene technische Grenzen setzen, die dem Schutz des Systems und einer fairen Verteilung der Kapazität dienen, etwa für die Zahl gleichzeitiger Anfragen, die Zahl der Anfragen je Minute, die Zahl der Geräte, auf denen die Software mit dem Konto angemeldet ist, oder die Größe einer Anfrage.
(5) Nicht enthalten sind insbesondere Autodesk Revit und dessen Lizenz, die Internetverbindung, individuelle Beratung, zugesicherter Support und die fachliche Prüfung von KI-Ergebnissen.
(1) Jede kostenpflichtige Stufe enthält ein KI-Kontingent je Abrechnungszeitraum. Das Kontingent von Pro ist doppelt so groß wie das von Standard. Software und Konto zeigen den verbleibenden Anteil in Prozent.
(2) Wie viel Kontingent eine Anfrage verbraucht, hängt von ihrem Umfang ab – etwa von der Länge der Anfrage und des Gesprächsverlaufs, vom mitgesendeten Modellkontext und von der Länge der Antwort – sowie von der Verarbeitungsstufe. „Intelligent“ verbraucht bei gleicher Anfrage mehr Kontingent als „Schnell“.
(3) Zeigt die Software an, wofür das verbleibende Kontingent voraussichtlich noch reicht (etwa als ungefähre Zahl von Skripten oder Fragen), sind das unverbindliche Schätzwerte auf Grundlage durchschnittlicher Anfragen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Anfragen, Skripten oder Antworten besteht nicht.
(4) Den Verbrauch misst der Server des Lizenzgebers. Bricht eine laufende Antwort ab – durch den Nutzer, eine Verbindungsstörung oder einen Fehler –, wird der bis dahin entstandene Verbrauch angerechnet. Anfragen, die abgelehnt werden, bevor eine Antwort beginnt, werden nicht angerechnet.
(5) Nicht verbrauchtes Kontingent verfällt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums. Es wird weder in den nächsten Zeitraum übertragen noch ausgezahlt oder erstattet, auch nicht bei Kündigung oder Stufenwechsel.
(6) Ist das Kontingent aufgebraucht, stehen die KI-Funktionen erst wieder mit dem nächsten Abrechnungszeitraum oder nach einem Wechsel in eine höhere Stufe zur Verfügung. Die Software läuft ohne KI weiter. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.
(7) Gewährt der Lizenzgeber freiwillig zusätzliches Kontingent (etwa aus Kulanz oder für Tests), gilt diese Vorschrift entsprechend. Es verfällt zu dem mitgeteilten Zeitpunkt. Ein Anspruch auf zusätzliches Kontingent besteht nicht.
(1) Das Entgelt ist monatlich im Voraus fällig, jeweils zu Beginn eines Abrechnungszeitraums.
(2) Die Zahlung wickelt der Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland („Stripe“) ab. Möglich sind die im Checkout angebotenen Zahlarten, derzeit Kreditkarte (Visa, Mastercard) und PayPal. Der Nutzer ermächtigt den Lizenzgeber, das Entgelt für jeden Abrechnungszeitraum über die hinterlegte Zahlungsart einzuziehen.
(3) Rechnungen erhält der Nutzer per E-Mail über Stripe; sie sind auch im Kundenportal abrufbar. Der Nutzer ist damit einverstanden, dass Rechnungen elektronisch in einem anderen Format als dem einer E-Rechnung übermittelt werden, etwa als PDF, soweit das gesetzlich zulässig ist.
(4) Das KI-Abo wird nur Nutzern mit Sitz in Deutschland angeboten (§ K1 Abs. 4). Auf die Preise wird die deutsche Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe aufgeschlagen. Der Nutzer steht für die Richtigkeit seiner Angaben ein, insbesondere für Firma, Sitz, Rechnungsanschrift und USt-IdNr.
(5) Aktions- und Gutscheincodes gelten nur nach ihren jeweiligen Bedingungen. Sie werden nicht ausgezahlt.
(6) Schlägt eine Zahlung fehl oder wird sie zurückgebucht, darf der Lizenzgeber die KI-Funktionen pausieren, bis der offene Betrag bezahlt ist. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen, und der Abrechnungszeitraum verlängert sich durch die Pause nicht. Der Lizenzgeber versucht den Einzug über Stripe bis zu dreimal erneut und erinnert den Nutzer dabei jeweils per E-Mail (drei Mahnstufen); der Nutzer kann die Zahlungsart jederzeit im Kundenportal ändern. Nach Zahlungseingang gibt der Lizenzgeber die KI-Funktionen wieder frei.
(7) Ist ein fälliger Betrag 14 Tage nach Fälligkeit trotz der Mahnstufen nach Absatz 6 nicht bezahlt, darf der Lizenzgeber das KI-Abo außerordentlich kündigen. Der offene Betrag bleibt geschuldet; die gesetzlichen Verzugsfolgen (§§ 286, 288 BGB) bleiben unberührt. Bankgebühren für eine Rückbuchung, die der Nutzer zu vertreten hat, trägt der Nutzer.
(8) Der Nutzer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(1) Das KI-Abo läuft jeweils für einen Abrechnungszeitraum und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn es nicht gekündigt wird.
(2) Der Nutzer kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen – im Kundenportal oder in Textform, etwa per E-Mail an info@bimschmiede.de. Bis zum Ende des Zeitraums bleiben die KI-Funktionen im Rahmen des restlichen Kontingents nutzbar; danach gilt die Stufe Frei. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht anteilig erstattet.
(3) Der Lizenzgeber kann das KI-Abo mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen, etwa wenn er die KI-Funktionen oder die Beta-Phase einstellt. Das Recht zum jederzeitigen Widerruf nach § 4 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 AGB gilt für RevWizard und RevCoach während eines laufenden KI-Abos nur mit dieser Frist.
(4) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Lizenzgeber liegt insbesondere bei Missbrauch nach § K9 und bei Zahlungsverzug nach § K6 Abs. 7 vor. Kündigt der Lizenzgeber aus einem Grund, den der Nutzer nicht zu vertreten hat, erstattet er bereits gezahlte Entgelte für die Zeit nach Vertragsende anteilig.
(5) Wird das Konto gelöscht, endet das KI-Abo mit der Löschung; nicht verbrauchtes Kontingent verfällt, und bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet. Wer das KI-Abo bis zum Ende des bezahlten Zeitraums nutzen möchte, kündigt es zuerst im Kundenportal und löscht das Konto erst danach.
(6) Eine Kündigung des KI-Abos berührt die kostenlose Nutzung der Software nach den AGB nicht.
(1) Ein Wechsel in eine höhere Stufe (Standard zu Pro) gilt sofort. Der Preisunterschied für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums wird anteilig berechnet und sofort in Rechnung gestellt. Mit dem Wechsel wird das Kontingent des laufenden Zeitraums auf das Kontingent der höheren Stufe angehoben; bereits verbrauchtes Kontingent bleibt angerechnet.
(2) Ein Wechsel in eine niedrigere Stufe (Pro zu Standard) gilt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Bis dahin bleibt die höhere Stufe bestehen.
(3) Stufenwechsel erfolgen im Kundenportal oder über „Abo verwalten“ in der Software.
(1) Der Nutzer darf die KI-Funktionen nur über die Software und nur für eigene Geschäftszwecke nutzen. Er darf sein Konto von mehreren Personen nutzen lassen, die für ihn tätig sind, etwa von seinen Beschäftigten; er sorgt dafür, dass sie diese Zusatzbedingungen einhalten. Kontingent und technische Grenzen (§ K4 Abs. 4) gelten für das Konto insgesamt, gleich wie viele Personen es nutzen.
(2) Unzulässig ist insbesondere:
a) automatisierte Massenabfragen, etwa durch Skripte oder Bots, und jeder Zugriff auf den KI-Zugang außerhalb der Software;
b) der Weiterverkauf oder die sonstige Überlassung von KI-Zugang oder Kontingent an Dritte, auch als Dienstleistung;
c) die Umgehung von Kontingent, technischen Grenzen oder Zugangskontrollen, etwa durch Veränderung der Software oder durch Weitergabe von Zugangsdaten an Personen, die nicht für den Nutzer tätig sind;
d) Eingaben, die gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen, Versuche, das KI-System zu rechtswidrigen oder schädlichen Inhalten zu bewegen, und Versuche, seine Schutzmechanismen zu umgehen;
e) die Nutzung von KI-Ergebnissen, um konkurrierende KI-Modelle zu entwickeln oder zu trainieren.
(3) Der Nutzer übermittelt nur Inhalte, die er weitergeben darf. Das gilt besonders für Modelle Dritter, etwa von Bauherren oder Fachplanern, und für vertragliche Vertraulichkeitspflichten. Die KI-Funktionen sind nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmt: Der Nutzer gibt in KI-Anfragen keine personenbezogenen Daten ein; Werte aus Personen- und Anschriftfeldern des Modells filtert die Software selbst heraus (§ K13 Abs. 1).
(4) Der Nutzer schützt seine Zugangsdaten und angemeldeten Geräte vor dem Zugriff Unbefugter und meldet einen Missbrauch unverzüglich.
(5) Bei einem Verstoß oder einem begründeten Verdacht darf der Lizenzgeber den KI-Zugang des Kontos vorübergehend sperren. Er berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Nutzers und informiert ihn; bei leichteren Verstößen vorab und mit Gelegenheit zur Stellungnahme. Während einer berechtigten Sperre bleibt die Zahlungspflicht bestehen. § K7 Abs. 4 bleibt unberührt.
(1) KI-Ergebnisse – etwa Antworten, Anleitungen, Skripte, Programmcode oder Wertvorschläge – entstehen automatisch. Sie können falsch, unvollständig, veraltet oder für den Zweck ungeeignet sein. Sie sind Vorschläge; der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung.
(2) Der Nutzer prüft KI-Ergebnisse, bevor er sie auf sein Revit-Modell anwendet oder sich auf sie verlässt. RevWizard ändert ein Modell erst nach Bestätigung durch den Nutzer; von der KI geschriebener Programmcode läuft erst nach seiner Freigabe. RevCoach ändert das Modell nicht. Die Sicherungspflicht nach § 5 AGB gilt auch hier.
(3) KI-Ergebnisse ersetzen keine fachliche Prüfung, insbesondere nicht in sicherheitsrelevanten Fragen wie Tragwerk oder Brandschutz und nicht bei der Einhaltung von Normen, Richtlinien oder vertraglichen Vorgaben.
(4) Die Rechte an seinen Eingaben behält der Nutzer. Er räumt dem Lizenzgeber die Rechte ein, die nötig sind, um die Eingaben zu verarbeiten und an den KI-Dienstleister weiterzuleiten. Soweit an KI-Ergebnissen Rechte des Lizenzgebers entstehen, darf der Nutzer sie zeitlich unbegrenzt für eigene Geschäftszwecke nutzen. Der Lizenzgeber sichert nicht zu, dass KI-Ergebnisse frei von Rechten Dritter sind.
(1) Die KI-Funktionen befinden sich in der Beta-Phase (§ 2 AGB). Der Lizenzgeber darf Funktionen und Verarbeitungsstufen weiterentwickeln, ändern oder entfernen. Verschlechtert sich der Leistungsumfang dadurch wesentlich zum Nachteil des Nutzers, kündigt der Lizenzgeber das mindestens zwei Wochen vorher in Textform an. Der Nutzer kann das KI-Abo dann mit Wirkung zum Zeitpunkt der Änderung kündigen; bereits gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstattet der Lizenzgeber anteilig.
(2) Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht zugesichert. Die KI-Funktionen hängen von der Internetverbindung, vom Server des Lizenzgebers und vom KI-Dienstleister ab. Unterbrechungen durch Wartung, Überlastung, Störungen beim KI-Dienstleister oder höhere Gewalt sind möglich.
(3) Der Lizenzgeber darf die KI-Funktionen für alle oder einzelne Konten vorübergehend pausieren, wenn Sicherheit, Missbrauchsabwehr oder Störungen beim KI-Dienstleister das erfordern.
(4) Sind die KI-Funktionen aus Gründen, die der Lizenzgeber zu vertreten hat, in einem Abrechnungszeitraum insgesamt länger als 72 Stunden nicht nutzbar, schreibt er dem Nutzer auf Anfrage das Entgelt für die gesamte Ausfallzeit anteilig gut.
(1) Der Lizenzgeber erbringt die KI-Funktionen als Dienstleistung (§§ 611 ff. BGB). Er schuldet ihre Bereitstellung im beschriebenen Umfang mit der verkehrsüblichen Sorgfalt, nicht einen bestimmten Erfolg; insbesondere schuldet er nicht die Richtigkeit oder Eignung von KI-Ergebnissen (§ K10). Ein KI-Ergebnis mit den in § K10 Abs. 1 beschriebenen Schwächen ist für sich genommen keine Pflichtverletzung. Soweit auf das KI-Abo Mietrecht anzuwenden ist, ist die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ausgeschlossen.
(2) Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten, insbesondere von Revit-Modellen, haftet der Lizenzgeber bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer (§ 5 Abs. 1 und 2 AGB) zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
(5) Ansprüche auf Schadensersatz wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(6) Hat der Nutzer KI-Ergebnisse entgegen § K10 nicht geprüft oder keine Sicherung nach § 5 AGB angelegt, ist das als Mitverschulden (§ 254 BGB) zu berücksichtigen.
(1) Ergänzend zu § 8 AGB gilt: Sendet der Nutzer eine KI-Anfrage, übermittelt die Software die Anfrage und den dafür nötigen Kontext verschlüsselt an den Server des Lizenzgebers. Dieser leitet sie an den KI-Dienstleister mit Sitz in den USA weiter. Dazu gehören je nach Werkzeug auch Namen, Kennzahlen und einzelne Beispielwerte aus dem geöffneten Modell sowie die Namen verknüpfter Modelle. Nicht übermittelt werden Dateipfade, Dokumenttitel, Element-Ids, Modelldateien, Werte aus Personen- und Anschriftfeldern sowie Name und E-Mail-Adresse des Nutzers. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter https://bimschmiede.de/datenschutzerklaerung/.
(2) Mit dem Absenden einer KI-Anfrage veranlasst der Nutzer diese Übermittlung ausdrücklich (§ 8 Abs. 2 AGB). Die Anfragen gehen pseudonymisiert an den KI-Dienstleister: Er erhält statt Name und E-Mail-Adresse nur eine Kennung, die allein der Lizenzgeber einem Konto zuordnen kann.
(3) Der Lizenzgeber behandelt die Inhalte der Anfragen vertraulich. Sein Server speichert Inhalte von Anfragen und Antworten nicht, sondern leitet sie nur weiter. Er protokolliert je Anfrage Konto, Zeitpunkt, Werkzeug, Verarbeitungsstufe und Verbrauch, um das Kontingent zu berechnen und Missbrauch zu erkennen. Weder der Lizenzgeber noch der KI-Dienstleister nutzen die Inhalte zum Training von KI-Modellen.
(1) Der Lizenzgeber kann dem Nutzer Änderungen dieser Zusatzbedingungen und der Preise mit Wirkung für die Zukunft anbieten, wenn ein sachlicher Grund besteht, etwa geänderte Gesetze oder Rechtsprechung, gestiegene Kosten für KI-Dienstleistungen, Zahlungsabwicklung oder Betrieb, neue oder geänderte Funktionen oder Sicherheitsgründe.
(2) Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit, in der Regel per E-Mail an die Adresse des Kontos, und bittet um Zustimmung. Preisänderungen gelten frühestens ab dem ersten Abrechnungszeitraum, der nach Ablauf dieser Frist beginnt.
(3) Eine Änderung wird nur wirksam, wenn der Nutzer ihr zustimmt. Die Zustimmung erklärt er in Textform, etwa per E-Mail oder über eine Schaltfläche in seinem Konto; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmt der Nutzer bis zum Wirksamwerden nicht zu, läuft das KI-Abo zu den bisherigen Bedingungen weiter; der Lizenzgeber kann es dann nach § K7 Abs. 3 kündigen. Das Kündigungsrecht des Nutzers nach § K7 Abs. 2 bleibt unberührt.
(4) Preissenkungen und Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Nutzers wirken, gelten ohne Zustimmung, sobald der Lizenzgeber sie mitteilt.
(1) Für Erklärungen nach diesen Zusatzbedingungen genügt abweichend von § 10 Abs. 1 AGB die Textform, etwa eine E-Mail. Kündigung und Stufenwechsel sind auch im Kundenportal möglich.
(2) § 10 Abs. 2 bis 4 AGB (anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel) gilt entsprechend.
(3) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Zusatzbedingungen vor; diese gehen den AGB vor.
(4) Anbieter: BIMschmiede GmbH, Bessemerstraße 30, 44793 Bochum, vertreten durch Agit Jonassen Yilmaz, E-Mail: info@bimschmiede.de.
Du kannst diese Bedingungen jederzeit abrufen und über „Drucken“ als PDF speichern.